GRÜNE im Kreis Euskirchen geben keine Wahlempfehlung für Stichwahl

Der Vorstand der GRÜNEN im Kreis Euskirchen gibt keine Wahlempfehlung für die anstehende Stichwahl. Stattdessen fordern die GRÜNEN alle Bürger auf, bei der erneuten Abstimmung am 27. September 2015 von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Wir stellen es dem Sachverstand der Bürger anheim, die richtige Wahl zu treffen“, sagen die Vorsitzenden der Kreispartei Nathalie Konias und Wilfried Gierden.

„Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen haben es in der Hand, ihren Landrat zu wählen. Mit Manfred Poth und Günter Rosenke stehen nun in der Stichwahl zwei Kandidaten zur Wahl, die über politische Erfahrung und Kenntnisse über unseren Kreis verfügen. Uns ist dabei durchaus bewusst, dass die Wahl des Landrates richtungsweisend ist, denn es geht hier auch um die Entscheidung, ob die bisherige Politik unter Rosenke weitergeführt wird, oder unter CDU Führung andere Wege gegangen werden.“ so Konias

Gierden fügt hinzu: „Auf der Mitgliederversammlung am 27. Februar 2015 war den Anwesenden wichtig, dass unsere GRÜNEN Ziele und Visionen für den Kreis mit einem eigenen Kandidaten vertreten werden. Dies hat Werner Ignatowitz engagiert und unermüdlich in der Zeit des Wahlkampfes gemacht und es war uns eine Ehre als Kreisvorstand ihn hierbei begleiten zu dürfen“

Die beiden Vorsitzenden heben des Weiteren hervor: „Unser besonderes Augenmerk lag und wird auch in Zukunft auf einer ökologischen, sozialen und teilhabegerechten Entwicklung im Kreis liegen!“

Nichtsdestotrotz konnten auch die GRÜNEN Wählerinnen und Wähler im Kreis Euskirchen die vergangenen Wochen nutzen, um sich einen Überblick über die Kompetenzen und Biografien aller Bewerber zu verschaffen.

Daher geben die GRÜNEN keine Wahlempfehlung für einen der beiden Stichwahl Kandidaten, sondern setzten auf das Votum ihrer Wähler. Hierzu konkretisieren Konias und Gierden: „Wir sind uns sicher, dass unsere Wählerinnen und Wähler informiert genug sind, selbst zu entscheiden, welcher der beiden Kandidaten am besten für den Spitzenjob im Landkreis geeignet ist und ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen. Dabei braucht es keine Empfehlung aus den Reihen von Fraktion oder Vorstand.“

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