Neuaufstellung Regionalplan - Regierungsbezirk Köln

Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln

Nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Thema lehnte die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Stellungnahme des Kreises zum Regionalplan ab!

Der Regionalplan wird von der Bezirksregierung in Köln festgelegt. Inhaltlich umfasst er die planerischen und gestalterischen Szenarien für die Gebietsentwicklung der kommenden Jahrzehnte, mit dem Zielhorizont bis zum Jahr 2040. Er legt die Leitplanken für zukünftigen regionalen Projekte fest und definiert die planungsrechtlichen Optionen.

Die Krux: Es ist problematisch, dass im Kreistag keine differenzierte Abstimmung über den Regionalplan selbst vorgesehen war, sondern lediglich eine Befassung über die Stellungnahme des Kreises.

Da der Regionalplan aber die Linienführung der A1 aus dem Bundesverkehrswegplan übernimmt und eine kritische Haltung hierzu auf Grund der Mehrheitsverhältnisse nicht abzubilden ist, stimmten wir gegen die Stellungnahme des Kreises. In der Abwägung durchaus berechtigter Anmerkungen, wie z.B. auf Flächen mit einer hohen Bedeutung für die Lebensmittelproduktion nur Agri-PV zuzulassen, überwiegen die negativen Merkmale, die der Bau der A1 mit sich brächte bei weitem. Daher unsere Entscheidung, sich eindeutig gegen die vorliegende Stellungnahme zu positionieren!

Begründung im Detail

Die Linienführung zur geplanten A1 wurde im Regionalplan aus dem Bundesverkehrswegeplan übernommen. Diese zerschneidet FFH- und Natura 2000- Gebiete und zerstört die bisherige Entwicklung von Biotopverbundsystemen und verhindert deren weitere Entwicklung. Daran ändert auch eine Trassenführung teilweise in Tunnellage nichts!

Neu in Planungsverfahren ist jedoch, dass auf Seiten des Landes Rheinland-Pfalz, nach der Hochwasserkatastrophe, eine Überprüfung der bisherigen Planungsgrundlagen erfolgt. So führt das Land RLP eine Entwässerungsplanung durch, mit dem Ziel einer Neubewertung des Planfeststellungsverfahrens. Eine Verzögerung des gesamten Verfahrensverlaufs wird dabei in Kauf genommen.

Auf Seiten des Landes NRW gibt es hierzu im Rahmen der Vorplanung jedoch keine Aktivitäten. Vielmehr soll der Vorentwurf unverändert bis Ende 2022 vorgelegt werden. Dies bedeute die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ab 2024. Diese Planung geht von 25.000 – 30.000 Fahrzeugen täglich, überwiegend
Schwerlastverkehr und LKW, aus.

Im Bereich der A61 bei Weilerswist steht unter ähnlicher Belastung ein sechsspuriger Ausbau an. Auch für die A1 wird aus Gründen der künftigen Verkehrsbelastung mittelfristig ein mindestens sechsspuriger Straßenverlauf die Folge sein.

Die neue Landesregierung in NRW verständigte sich darauf bei zukünftigen Straßenbauprojekten einem „Ausbau vor Neubau“ Vorrang einzuräumen. Hier könnten die von uns seit Jahrzehnten vorgetragenen Planungsvarianten wieder aufleben! Zudem verfolgt die Bundesregierung das Ziel des „Vorrang der Schiene vor der Straße“.

In einem von der Flutkatastrophe schwer getroffenem Gebiet, in dem dringend Retentionsflächen benötigt werden, ist es nicht angezeigt zusätzlich ca. 500 ha (entspricht ca. 750 Fußballfelder) wertigen Raum zu versiegeln!

Da diese Punkte nicht in der Stellungnahme des Kreises zum Regionalplan zu platzieren waren, stimmte die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Stellungnahme nicht zu.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf des Regionalplans liegt in der Zeit vom 08.02.22 bis zum 31.08.22 öffentlich aus. In dieser Zeit können noch Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.

Hierbei ist beachten, dass zentrale Aussagen über die Entwicklungsziele zu Siedlungsbereichen, Gewerbe- und Industriebereichen sowie Areale für den Schutz der Natur, im Rahmen der Planungshoheit durch die Kommunen einzubringen sind. Bisherig vorliegende Anregungen wurden bereits durch den Kreis in seine Stellungnahme eingearbeitet.

Im Verfahren ist es elementar, dass die Stellungnahmen in deren jeweiligen Gemeinde- oder Stadträten beschlossen werden! Diese fügt der Kreises seiner Stellungsnahme als Anlage bei.

Ein elementarer Mangel des vorliegenden Regionalplan ist z. B., dass das Siedlungsflächenmonitoring der Bezirksregierung nicht die reellen Flächenverfügbarkeiten der Kommunen widerspiegelt. So sind ebenfalls Nachberechnungen und Aktualisierungen der Prognosedaten z. B. in Bezug auf die künftige Bevölkerungsentwicklung notwendig. Auch sind die im Regionalplan ausgewiesenen Flächenpotenziale, unter Würdigung der Hochwasserkatastrophe, in Teilbereichen durchaus kritisch zu werten.

Seit Jahrzehnten beinhaltet der Regionalplan den Ausbau der Preth- und Platißbachtalsprerre. Unter den Aspekten des vorbeugenden Hochwasserschutzes stellt dies u. a. einen klassischen Zielkonflikt zum Umweltschutz dar.

Es scheint auch dringend geboten Überschwemmungsgebiete gemäß HQextrem auszuweisen und hierzu einen Flächenausgleich für die Kommunen anzubieten.

Diese wenigen Stichpunkte zeigen bereits welches Konfliktpotenzial bei der Regionalplanung besteht. Insofern ist ein langer Atem bei der Diskussion und Abwägung vor Ort notwendig. Fordert Eure Bürgermeister:innen zur frühzeitigen Einbindung der politischen Kräfte vor Ort auf!

Der Regionalplan bildet die Leitplanken für das politische Handeln und die Entwicklung der ländlichen Räume für Dekaden. Daher ist eine sach- und fachgerechte Begleitung dieses Prozesses in unseren Städten und Gemeinden im Kreis eine elementar wichtige Aufgabe, gerade auch unter dem Aspekt einer generationengerechten Entwicklung!

1 Kommentar

Verwandte Artikel