Stellungnahme - Neubau BZE Euskirchen

Kreistagsfraktion: Stellungnahme zum Neubau des BZE

Zu den Abläufen im Kreistag am 29.09.2021 zur Beschlusslage eines Neubaus des BZE nimmt die GRÜNE Kreistagsfraktion wie folgt Stellung:

Die Flutkatastrophe im Juli beschädigte zahlreiche Immobilien des Kreises schwer. Die massivsten Schäden sind an den kreiseigenen Schulen festzustellen. Ganz besonders hart traf es die beiden Berufskollegs in Euskirchen und Kall. Der Kreistag beschloss hierzu am 29.09.21 die Beauftragung eines Planungsbüros. Dieses untersucht und bewertet zeitnah die künftige inhaltliche Ausrichtung, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (wie z. B. Ausgestaltung der Bildungsgänge, demographische und wirtschaftliche Entwicklung im Kreis, Schnittstellen zu anderen Bildungsträgern, etc.), wie auch daraus folgend, die bauliche Gestaltung bei dem Wiederaufbau der Gebäude.

Ebenso schwer geschädigt wurde das BZE in Euenheim. Der „Zukunftspakt“ aus CDU, FDP und UWV legte hierzu einen Antrag vor, der im Kern einen Neubau des BZE in prominenter Lage neben dem geplanten Hybrid-Campus, in unmittelbarer Nähe zur Freiherr von Gersdorff-Kaserne, vorsieht. Im Antrag des „Zukunftspaktes“ liest sich dies unter Punkt 2) folgendermaßen: „Die Mitglieder des Kreistages sprechen sich deutlich für einen Wiederaufbau des BZE an neuer Stelle u. a. im Kontext der Überlegungen des Projektes Hybrid-Campus aus.“

Bereits im Kreisausschuss am 22.09.21 baten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um eine gleiche professionelle Behandlung der planerischen Bewertung, wie bei den Berufskollegs und Vorlage von belastbaren Entscheidungsgrundlagen; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Neubau direkt und ohne (politische) Beteiligung der Fachausschüsse im Kreistag beschlossen werden soll. Hierzu liegen bisher lediglich die Vorstellungen des BZE in Form einer Projektskizze vor. Bei dem vom BZE geschätzten Kosten in Höhe von ca. 45 Mio. € ist für uns eine valide Planung unter Einbezug aller Umfeldbewertungen unerlässlich. Wir benötigen eine klare Faktenlage, um eine solch weitreichende Entscheidung unter Abwägung aller realistischen Varianten, auf einer soliden Basis treffen zu können.

Da uns die Zukunft des BZE sehr wichtig ist formulierten wir einen alternativen Vorschlag zur Beratung im Kreistag:

„Die Mitglieder des Kreistages sprechen sich für einen zukunftsfähigen Wiederaufbau des BZE aus. Eine mögliche Errichtung an neuer Stelle u.a. im Kontext der Überlegungen des Projektes Hybrid-Campus ist in die Überlegungen mit einzubeziehen. Auf Basis der Projektskizze beauftragt der Kreistag die Verwaltung zur Einleitung einer belastbaren Planung, ähnlich der Vorgehensweise zu den Berufsbildungszentren im Kreis. Bei einem geschätzten Investitionsvolumen von ca. 45 Mio. € ist eine valide Planungsgrundlage die Voraussetzung für eine erfolgreiche Realisierung.“

Diesen Vorschlag stellten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor der Beratung im Kreistag allen Fraktionen zur Verfügung. Eine Reaktion hierauf erfolgte nicht. Der Landrat ließ über diese Punkte abstimmen. Der Zukunftspakt lehnte ab. Klärende Gespräche, Verhandlungen oder gar Abstimmungen gab es im Vorfeld nicht. In allen mündlichen und schriftlichen Beiträgen unserer Fraktion wurde die Relevanz des BZE betont. Uns geht es ausschließlich darum, dass auf Basis einer entscheidungsfähigen Planung, Abstimmungen erfolgen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werben unbedingt dafür, dass diese Sichtweise für alle Immobilien, gerade vor dem Hintergrund einer (Neu-) Bewertung nach der Flutkatastrophe gilt.

Der Zukunftspakt argumentierte, sich planerisch nicht in die Belange einer seiner Beteiligungen einzumischen. Bei dieser Haltung ist es dann allerdings völlig inkonsequent, wenn ein Neubau an festgelegter Stelle, beschlossen wird. Eine solche Vorgehensweise, insbesondere auch im Vergleich beim Umgang und der Gleichbehandlung mit den kreiseigenen Immobilien, findet nicht unsere Unterstützung! Grüne und Linke stimmten schlussendlich gegen einen Neubau an prominenter Stelle. Uns fehlen bisher alle belastbaren Grundlagen, um ein solches Projekt zu bewerten und entscheiden zu können. Dies steht nach unserer Ansicht überhaupt nicht im Widerspruch zu unserer Haltung einer Erneuerung des BZE. Nur eben, dass die notwendigen und ausstehenden Schritte Bestandteil eines Prozesses sind, die im aktuellen Stadium nicht vorliegen.

Aber damit noch nicht genug. Wurde bei „lästigen oder unliebsamen“ Diskussionen in den 90ziger Jahren, gerne in Bezug auf die Mehrheitsverhältnisse, eine Diskussion mit dem Ausruf „Abstimmung“ beendet, fand der Zukunftspakt diesmal die Auseinandersetzung völlig überflüssig und bezeichnete unseren Redner, bei der kritische Würdigung einer Investitionssumme in Höhe von ca. 45 Mio. €, als „Zeiträuber“.

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